RatgeberKündigung und Jobwechsel: Der komplette Leitfaden

Kündigungsfrist berechnen: Was für Arbeitnehmer gilt

Aktualisiert am 25.06.2026

Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen deiner Kündigung und dem letzten Arbeitstag. Sie richtig zu berechnen, ist wichtiger, als viele denken – ein Fehler kann den Wechsel um Wochen verschieben.

Die gesetzlichen Grundregeln stehen in § 622 BGB. Daneben können aber Arbeitsvertrag und Tarifvertrag eigene Fristen vorgeben, die im Einzelfall vorgehen.

💡 Merke
Für Arbeitnehmer beträgt die gesetzliche Grundfrist in der Regel vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Wichtig: Vier Wochen sind genau 28 Tage – nicht „ein Monat".

Die gesetzliche Grundfrist

Nach § 622 Abs. 1 BGB kannst du als Arbeitnehmer grundsätzlich mit einer Frist von vier Wochen kündigen – und zwar entweder zum 15. eines Monats oder zum Monatsende. Du hast also zwei mögliche Endtermine im Monat.

Der feine, aber wichtige Unterschied: Vier Wochen bedeuten 28 Tage. Ein Monat (etwa 30 oder 31 Tage) ist nicht dasselbe. Bei der Berechnung zählt jeder Tag.

⚠️ Typischer Fehler
„Vier Wochen" mit „einem Monat" verwechseln. Wer das gleichsetzt, berechnet den Endtermin oft falsch und verpasst den gewünschten 15. oder Monatsletzten. Im Zweifel hilft ein Kündigungsfristen-Rechner oder die genaue Zählung der Tage.

Worauf der Zugang ankommt

Entscheidend für den Fristbeginn ist nicht das Datum auf dem Kündigungsschreiben, sondern der Tag, an dem die Kündigung beim Empfänger ankommt – der sogenannte Zugang.

Bei einem eingeworfenen Brief ist das der Moment, in dem er im Briefkasten landet und üblicherweise geleert wird, nicht erst, wenn er gelesen wird. Deshalb solltest du eine Kündigung rechtzeitig und nachweisbar zustellen – mehr dazu im Beitrag zum richtigen Kündigen.

Die Probezeit

In einer vereinbarten Probezeit (höchstens sechs Monate) gilt in der Regel eine verkürzte Frist von zwei Wochen – und zwar zu jedem beliebigen Tag, ohne festen 15. oder Monatsletzten.

Voraussetzung ist, dass die Probezeit ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Diese kurze Frist gilt für beide Seiten.

Die verlängerten Fristen – nur für den Arbeitgeber

Ein wichtiger Punkt, der oft missverstanden wird: Mit zunehmender Betriebszugehörigkeit verlängert sich die Kündigungsfrist gestaffelt – nach zwei Jahren ein Monat, nach fünf Jahren zwei Monate, und so weiter bis zu sieben Monaten nach 20 Jahren.

Diese Staffelung gilt nach dem Gesetz aber grundsätzlich nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber. Für dich als Arbeitnehmer bleibt es in der Regel bei den vier Wochen – es sei denn, dein Arbeitsvertrag sieht ausdrücklich etwas anderes vor.

Profi-Tipp
Wirf vor der Kündigung einen Blick in deinen Arbeitsvertrag. Dort kann eine längere Frist stehen. Aber: Eine für den Arbeitnehmer längere Kündigungsfrist als für den Arbeitgeber ist nach § 622 Abs. 6 BGB unzulässig. Steht im Vertrag eine ungleiche Regelung zu deinen Lasten, lohnt eine genaue Prüfung.

Wenn Vertrag oder Tarif abweichen

Arbeits- und Tarifverträge können von den gesetzlichen Fristen abweichen. Ein Tarifvertrag kann sie zum Beispiel verlängern oder anders staffeln. Gilt in deinem Betrieb ein Tarifvertrag, schau dort nach – er geht den gesetzlichen Regeln oft vor.

Im Zweifel ist die genaue Frist eine Frage des Einzelfalls, bei der sich eine Beratung lohnt.

Erst sichern, dann kündigen

Eine letzte, praktische Empfehlung: Berechne deine Frist, bevor du dem neuen Arbeitgeber einen Starttermin zusagst. Sonst versprichst du womöglich einen Beginn, den deine Kündigungsfrist nicht hergibt.

Wie du danach formal sauber kündigst, steht im Beitrag zum richtigen Kündigen.

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Hinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Wir übernehmen keine Haftung und keine Gewähr für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit. Im Zweifel wende dich an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder an deine Gewerkschaft. Erstellt nach bestem Wissen und Gewissen (Rechtsstand 2026).

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