Ratgeber › Das Arbeitszeugnis: Anspruch, Noten und richtig deuten
Schlechtes oder falsches Arbeitszeugnis – was du tun kannst
Du liest dein Zeugnis und merkst: Das wird mir nicht gerecht. Vielleicht stehen Fehler drin, vielleicht ist die Bewertung schlechter, als du verdient hast. Die gute Nachricht: Du musst das nicht einfach schlucken.
Es gibt einen klaren Weg vom freundlichen Korrekturwunsch bis zur Klage. Dieser Beitrag zeigt ihn dir Schritt für Schritt.
Ein Zeugnis muss wohlwollend und wahr sein. Bist du schlechter bewertet, als deine Leistung war, oder enthält das Zeugnis Fehler, hast du grundsätzlich ein Recht auf Korrektur.
Zuerst: das Gespräch suchen
Der erste Schritt ist fast immer der einfachste: Bitte deinen Arbeitgeber sachlich um eine Korrektur. Benenne konkret, was nicht stimmt – ein falsches Datum, eine fehlende Tätigkeit, eine zu schwache Formulierung.
Oft lässt sich auf diesem Weg schon viel klären, ohne Streit. Bevor du das Gespräch suchst, lohnt es sich, das Zeugnis mit Blick auf die Notensprache und die typischen Formulierungen genau zu analysieren – so weißt du, was du konkret ändern lassen willst.
Die entscheidende Beweislast-Regel
Hier kommt ein Punkt, den viele nicht kennen und der über deine Erfolgsaussichten entscheidet:
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts schuldet der Arbeitgeber im Zweifel eine durchschnittliche Bewertung – also „befriedigend". Das hat zwei Seiten:
Willst du eine bessere Note als „befriedigend" (also gut oder sehr gut), musst du selbst darlegen und beweisen, dass deine Leistung das hergibt. Wurdest du dagegen schlechter als „befriedigend" bewertet, muss der Arbeitgeber diese schlechtere Bewertung begründen und beweisen.
Das heißt praktisch: Eine durchschnittliche Bewertung durchzusetzen ist leichter als eine Spitzenbewertung. Für „gut" oder „sehr gut" brauchst du Belege – etwa frühere Beurteilungen, Erfolge, Zielerreichungen.
Sammle frühzeitig Belege für gute Leistung: Zwischenzeugnisse, Beurteilungen, Lob per E-Mail, erreichte Ziele. Wenn du später eine bessere Note durchsetzen willst, ist diese Beweislast genau das, was du brauchst.
Die Zeugnisberichtigungsklage
Lehnt der Arbeitgeber die Korrektur ab, kannst du vor dem Arbeitsgericht auf Berichtigung klagen. Das Gericht kann das Zeugnis überprüfen und den Arbeitgeber zur Neuausstellung verpflichten.
Wichtig: Im korrigierten Zeugnis darf kein Hinweis auf das Gerichtsverfahren oder einen Vergleich stehen – ein neuer Arbeitgeber könnte das negativ deuten.
Schadensersatz bei schuldhaftem Fehler
Hat der Arbeitgeber schuldhaft ein unrichtiges Zeugnis ausgestellt und entsteht dir dadurch ein Nachteil (etwa eine geplatzte Bewerbung), kann ein Schadensersatzanspruch in Betracht kommen. Das ist allerdings der Ausnahmefall und schwer durchzusetzen.
Auf Fristen achten
Auch wenn der Zeugnisanspruch erst nach drei Jahren verjährt: Warte mit einer Korrektur nicht zu lange. Je frischer das Arbeitsverhältnis, desto leichter lassen sich Tatsachen klären und Ansprechpartner erreichen. Mehr zu Fristen steht im Beitrag zu Anspruch, Fristen und Form.
Realistisch bleiben
Nicht jede Formulierung, die dir nicht gefällt, ist auch rechtlich angreifbar. Der Arbeitgeber hat beim genauen Wortlaut und der Gliederung einen Gestaltungsspielraum. Angreifbar sind vor allem falsche Tatsachen, unzulässige verdeckte Abwertungen und Bewertungen unterhalb des Durchschnitts ohne Begründung.
Bei echten Zweifeln, ob sich eine Korrektur oder Klage lohnt, ist der Gang zu einer Fachanwältin, einem Fachanwalt oder der Gewerkschaft der richtige Schritt.
Egal wie dein Zeugnis ausfällt – am Ende zählt die Gesamtbewerbung. Der Bewerbungsassistent hilft dir, deine Stärken klar herauszustellen, sodass ein einzelnes Zeugnis nicht über alles entscheidet. In etwa 10 Minuten zur fertigen Bewerbung, ganz ohne Technikkenntnisse.
Jetzt kostenlos ausprobieren →
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Wir übernehmen keine Haftung und keine Gewähr für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit. Im Zweifel wende dich an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder an deine Gewerkschaft. Erstellt nach bestem Wissen und Gewissen (Rechtsstand 2026).
Weiterlesen: Arbeitszeugnis-Noten: Die geheime Notensprache verstehen · Arbeitszeugnis: Anspruch, Fristen und Form – was dir zusteht